100 EURO
Freiwillig Engagierte, die sich in einem Sprachtandem mit einem erwachsenen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergund treffen, können bei uns eine 100 Euro Tandempauschale beantragen. Durch die Tandems sollen berufsbezogene und alltagsnotwendige Deutschkenntnisse vermittelt werden. Tandems beschränken sich daher nicht auf den reinen Sprachunterricht, sondern können auch als kulturelle und alltägliche Aktivitäten wie z.B. ein Amts- oder Museumsbesuch gezählt werden, solange ein Bezug zur Deutschförderung klar erkennbar ist.
200 EURO / 500 EURO
Ehrenamtliche Leiter:innen von Deutschkursen können von uns mit einer Sachkostenpauschale von 200 Euro bzw. 500 Euro unterstützt werden. Die Pauschale kann von Wohlfahrtsverbänden, Pfarrgemeinden, Vereinen, Kommunen und von engagierten Einzelpersonen beantragt werden.
Deutschkurse mit zwei bis drei erwachsenen Teilnehmer:innen können mit 200 Euro und Deutschkurse mit mindestens vier Personen mit 500 Euro unterstützt werden.
Die Bedingungen für die Sprachkurse lauten wie folgt: Als Sprachkurs gilt ein Kurs, der mit mindestens 50 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) mit 2 UE pro Woche geführt wird. Die Dauer des Kurses ist hierbei egal.
Die Pauschale kann pro Sprachkurs einmal beantragt werden. Anträge können aufgrund des neuen Förderzeitraums nicht mehr rückwirkend für das vergangene Jahr (2023) gestellt werden, sondern nur für das aktuelle Jahr 2024.
+++ Wichtige Änderung ab 2025: Statt der früheren Sachkostenpauschale erhalten Sie Ihre Ausgaben ab 2025 rückwirkend in Höhe der tatsächlich entstandenen Sachkosten bis zu einer maximalen Fördersumme von 100 €, 200 € bzw. 500 € +++
Alle Informationen zu den Neuerungen sowie dem Vorgehen bei der Antragstellung im Jahr 2025 finden Sie hier: Sachkostenförderung.
Vorraussetzungen und Antragstellung
Den Antrag finden Sie in unseren Downloads
Ein vollständiger Antrag beinhaltet:
- Bei Erstantragstellung: eine ausgefüllte und unterschriebene Datenschutzerklärung gem. der EU-DSGVO
- Vollständig und wahrheitsgemäß ausgefülltes Antragsformular (Antrag für Sprachtandem / Antrag für Sprachkurs)
- Das Antragsformular muss vom Antragsteller/der Antragstellerin unterschrieben sein
- Anwesenheitsliste (im Original) mit den Unterschriften von mind. einem (100 EUR), zwei (200 EUR) bzw. mind. vier gleichen Kursteilnehmer:innen (500 EUR) an drei Unterrichtsterminen
- Einsendung digital (sprachfoerderung@lagfa-bayern.de) oder per Post an lagfa bayern e. V., Schaezlerstraße 13 ½ in 86150 Augsburg
- Sollten Sie uns die Anträge postalisch zukommen lassen, diese bitte ungeheftet einsenden
- Nach Genehmigung des Antrags erhalten Sie diesen gegengezeichnet von uns per E-Mail zurück.
- Bitte senden Sie nach Erhalt der Pauschale eine schriftliche, formlose Empfangsbestätigung per E-Mail an sprachfoerderung@lagfa-bayern.de
- Nach Eingang der schriftlichen Empfangsbestätigung erhalten Sie von uns einen Link zu einer Umfrage, über den Sie Ihren Kurs/Ihr Sprachtandem in wenigen Minuten anonym evaluieren können
Bitte beachten Sie, dass die Belege der Ausgaben für die Sprachkurse und Tandems bei Ihnen verbleiben und 10 Jahre aufzubewahren sind. Für eine mögliche Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) sind diese jederzeit vorzuhalten.
Nutzung der Pauschale
Die Pauschalen dürfen ausschließlich für Sachkosten genutzt werden, die bei der Organisation und Durchführung der Deutschkurse bzw. des Tandems entstehen, wie beispielsweise:
- Materialkosten (z.B.: Kopien, Toner, Bücher, Stifte, Flipchart, Whiteboard, etc.)
- Fahrtkosten der ehrenamtlichen Deutschlehrer:innen
- Mietkosten für den Schulungsraum
- Anteilige Telefonkosten oder Internetnutzung
- Sonstige Kostenerstattung für den Aufwand der Kursleitung/des Tandems, z. B. Fortbildungskosten, anteilige Telefonkosten oder Internetnutzung
Die Pauschale darf NICHT für eine (stundenweise) Vergütung der/des ehrenamtlich tätigen Kursleiterin / Kursleiters verwendet werden.