ÄNDERUNGEN ab 2025
+++ Anträge auf Förderung von Sachkosten müssen VOR Beginn der Sprachpatenschaft/ des Sprachkurses und VOR der Tätigung von Ausgaben gestellt werden. Ausgaben, die vor Antragseingang angefallen sind, können nicht berücksichtigt werden. +++
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Sachkosten BEVOR Sie Ihre Sprachpatenschaft/Ihren Sprachkurs beginnen. Dann erhalten Sie die im Rahmen Ihrer Sprachpatenschaft oder Sprachkurse entstandenen Ausgaben grundsätzlich zurück. Dazu füllen Sie einfach das Antragsformular aus und schicken es an die lagfa bayern. Nach Eingang des Antrags bei der lagfa bayern können Sie die Sprachpatenschaft oder den Sprachkurs starten und für alle benötigten Materialien in Vorleistung gehen.
Wichtig ist: Zwar können Sie bereits nach Antragseingang mit der Sprachpatenschaft oder dem Sprachkurs beginnen. Für die Rückzahlung Ihrer Ausgaben ist jedoch die Bewilligung Ihres Antrags entscheidend.
Alle Ausgaben müssen im Formular „Verwendungsnachweis“ erfasst werden. Bitte bewahren Sie auch die Belege gut auf, da es stichprobenartige Prüfungen geben wird. Nach Ende der Sprachpatenschaft oder des Sprachkurses reichen Sie den Verwendungsnachweis bei uns ein. Sie erhalten dann Ihre Ausgaben bis zum jeweiligen Höchstbetrag (100 €, 200 € oder 500 €) zurück.
Maximal 100 €
Freiwillig Engagierte, die sich in einer Sprachpatenschaft mit einem erwachsenen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund treffen, können bei uns eine Förderung ihrer Sachkosten beantragen. Die Förderhöhe richtet sich nach den tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben und beträgt maximal 100 €.
Durch die Sprachpatenschaften sollen berufsbezogene und alltagsnotwendige Deutschkenntnisse vermittelt werden. Sprachpatenschaften beschränken sich daher nicht auf den reinen Sprachunterricht, sondern können auch als kulturelle und alltägliche Aktivitäten wie z.B. ein Amts- oder Museumsbesuch gezählt werden, solange der Bezug zur Deutschförderung klar erkennbar ist.
Maximal 200 € oder 500 €
Ehrenamtliche Leiter:innen von Sprachkursen können von uns mit einer Förderung der Sachkosten unterstützt werden. Sprachkurse mit zwei bis drei erwachsenen Teilnehmer:innen können mit maximal 200 € und Sprachkurse mit mindestens vier Personen mit maximal 500 € unterstützt werden. Die Förderung kann pro Sprachkurs einmal beantragt werden.
Die Bedingungen für die Sprachkurse lauten wie folgt: Als Sprachkurs gilt ein Kurs, der mit mindestens 50 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) mit 2 UE pro Woche geführt wird. Die Dauer des Kurses ist hierbei egal. Der Kurs muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr 2025 abgeschlossen sein.
Vorraussetzungen und Antragstellung
Den Antrag auf Zuwendung für Sachkosten finden Sie ab Januar 2025 in unseren Downloads
Ein vollständiger Antrag beinhaltet:
- Vollständig und wahrheitsgemäß ausgefülltes Antragsformular
- Das Antragsformular muss vom Antragsteller/der Antragstellerin unterschrieben sein
- Einsendung digital (sprachfoerderung@lagfa-bayern.de) oder per Post an lagfa bayern e. V., Schaezlerstraße 13 ½ in 86150 Augsburg (bitte Antrag ungeheftet einsenden)
- Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Nach Antragseingang können Sie in eigener Verantwortung damit beginnen, Ausgaben für die Sprachpatenschaft/den Sprachkurs zu tätigen.
- Nach Genehmigung des Antrags erhalten Sie diesen gegengezeichnet von uns per E-Mail zurück.
- Bitte heben Sie alle Belege auf und tragen Sie Ihre Ausgaben in das Formular für den Verwendungsnachweis ein. (Verwendungsnachweis). Bitte beachten Sie, dass die Belege der Ausgaben für die Sprachpatenschaften und Sprachkurse bei Ihnen verbleiben und 5 Jahre aufzubewahren sind. Für eine mögliche Prüfung durch die lagfa bayern sind diese jederzeit vorzuhalten.
- Bitte senden Sie nach Beendigung der Sprachpatenschaft bzw. des Sprachkurses, frühestens jedoch nach Beendigung der drei Treffen bzw. 50 UE, folgende Formulare per E-Mail an sprachfoerderung@lagfa-bayern.de:
- Verwendungsnachweis mit Auflistung aller Ausgaben und einer kurzen Beschreibung der Sprachpatenschaft bzw. des Sprachkurses
- Anwesenheitsliste mit den Unterschriften von mind. einem (100 €), zwei (200 €) bzw. mind. vier gleichen Kursteilnehmer:innen (500 €) in (bei Sprachkursen den ersten) drei Unterrichtsterminen.
- Nach Erhalt und Prüfung des Verwendungsnachweises wird Ihnen das Geld auf Ihr Konto überwiesen. Mit der Mitteilung, dass das Geld überwiesen wird, erhalten Sie von uns auch einen Link zu einer Umfrage, über den Sie Ihre Sprachpatenschaft/Ihren Sprachkurs in wenigen Minuten anonym evaluieren können.
Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten, die bei der Organisation und Durchführung der Sprachpatenschaften bzw. der Sprachkurse entstehen, wie beispielsweise:
- Materialkosten (z.B.: Kopien, Toner, Bücher, Stifte, Flipchart, Whiteboard, etc.)
- Fahrtkosten der ehrenamtlichen Deutschlehrer:innen
- Mietkosten für den Schulungsraum
- Sonstige Kosten für den Aufwand des Sprachpaten/der Sprachkursleitung, z. B. Fortbildungskosten
NICHT förderfähig ist eine (stundenweise) Vergütung der/des ehrenamtlich Tätigen, auch nicht in Form einer Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale.