Sachkostenförderung

+ + +  Achtung: Seit dem 01.01.2026 gelten einige Neuerungen und Vereinfachungen bei den Kursformaten, den maximalen Fördersummen sowie der Abrechnung.  + + +

+ + +  Online-Seminar zu allen Neuerungen ab 2026 am 03. Februar 2026   I   Informationen und Anmeldung: hier  + + +

Sachkostenförderung für ehrenamtlich geführte Sprachkurse

Freiwillig Engagierte, die sich im Rahmen eines Sprachkurses mit einem oder mehreren erwachsenen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund treffen, können bei uns eine Förderung ihrer Sachkosten beantragen. Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der Kursteilnehmenden und der geplanten Unterrichtseinheiten und beträgt maximal 100 €, 200€, 300€, 400€ oder 500€.

Ehrenamtliche Sprachförderung kann neben klassischen Unterrichtsformaten wie Sprachkursen auch in Form ergänzender Formate stattfinden, die die Sprachpraxis im Alltag stärken – etwa im Rahmen von Begegnungsformaten, Spaziergängen oder kulturellen Ausflügen.

Förderhöchstsummen und Mindestvoraussetzungen

Die maximale Förderhöhe der Sprachkurse wird je nach Anzahl der Kursteilnehmenden und der stattfindenden Unterrichtseinheiten gestaffelt:

  • Maximal 100 €
    Der Höchstbetrag von 100 € wird für einen Sprachkurs ausgezahlt, der regelmäßig im Umfang von mindestens 1 Unterrichtseinheit (à 45 Min.) pro Woche erfolgt, insgesamt mindestens 10 Unterrichtseinheiten umfasst und mindestens einen Teilnehmenden hat.
  • Maximal 200 €
    Der Höchstbetrag von 200 € wird für einen Sprachkurs ausgezahlt, der regelmäßig im Umfang von mindestens 1 Unterrichtseinheit (à 45 Min.) pro Woche erfolgt, insgesamt mindestens 20 Unterrichtseinheiten umfasst und mindestens 2 Teilnehmende hat.
  • Maximal 300 €
    Der Höchstbetrag von 300 € wird für einen Sprachkurs ausgezahlt, der regelmäßig im Umfang von mindestens 2 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.) pro Woche erfolgt, insgesamt mindestens 30 Unterrichtseinheiten umfasst und mindestens 3 Teilnehmende hat.
  • Maximal 400 €
    Der Höchstbetrag von 400 € wird für einen Sprachkurs ausgezahlt, der regelmäßig im Umfang von mindestens 2 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.) pro Woche erfolgt, insgesamt mindestens 40 Unterrichtseinheiten umfasst und mindestens 4 Teilnehmende hat.
  • Maximal 500 €
    Der Höchstbetrag von 500 € wird für einen Sprachkurs ausgezahlt, der regelmäßig im Umfang von mindestens 2 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.) pro Woche erfolgt, insgesamt mindestens 50 Unterrichtseinheiten umfasst und mindestens 5 Teilnehmende hat.

Welche Kosten sind förderfähig?

Tatsächlich anfallende Sachausgaben

Erstattet werden ausschließlich tatsächlich entstandene und belegbare Sachausgaben, die für die Organisation und Durchführung des Sprachkurses notwendig sind. Dazu zählen unter anderem

  • Lehr- / Kursmaterial (z. B. Lehrbücher, Stifte, Kopien)
  • Kosten für Kommunikation (z. B. Lern-Apps, Internetkosten)
  • Raumkosten / -ausstattung (z. B. Miete, Flipchart, Beamer)
  • Fahrtkosten für die Sprachkursleitung
  • Fortbildungskosten für die Sprachkursleitung
  • Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Flyer, kulturelle Ausflüge)
  • Kulturelle Ausflüge (z. B. Stadtführung, Museum)
  • Begegnungsformate (z. B. Basteln, Nähen).
  • Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Antragsformular und den darin enthaltenen FAQ.
Neu: Anerkennung für ehrenamtliches Engagement
  • Eine Vergütung der ehrenamtlichen Tätigkeit ist nicht zuwendungsfähig. Jedoch besteht die Möglichkeit für ehrenamtliche Sprachkursleitungen, einen festgelegten Betrag als Zeichen der Wertschätzung für ihr Engagement zu erhalten. Bei Inanspruchnahme reduziert sich der zu belegende Förderbetrag um 20% (bei 100 € auf 80 €, bei 200 € auf 160 €, bei 300 € auf 240 €, bei 400 € auf 320 €, bei 500 € auf 400 €). Die Inanspruchnahme ist selbstverständlich freiwillig. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Antragsformular und den darin enthaltenen FAQ.

Ablauf der Antragstellung

Wichtig vorab

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Sachkosten unbedingt vor Beginn Ihres Sprachkurses. Nur dann können im Rahmen des Kurses entstandene Sachausgaben grundsätzlich erstattet werden. Ausgaben, die vor Antragseingang entstehen, sind nicht förderfähig.

Ablauf der Antragstellung
  1. Antrag einreichen
    Füllen Sie das Antragsformular vollständig und wahrheitsgemäß aus und senden Sie es unterschrieben an die lagfa bayern e. V.
    o E-Mail: sprachfoerderung@lagfa-bayern.de     ODER
    o Postalisch lagfa bayern e. V., Schaezlerstraße 13 ½, 86150 Augsburg
  2. Eingangsbestägigung
    Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Ab diesem Zeitpunkt können Sie in eigener Verantwortung mit dem Sprachkurs beginnen und Ausgaben zu tätigen. Achtung: Ausgaben vor Antragseingang sind nicht förderfähig.
  3. Genehmigung des Antrags
    Nach Genehmigung des Antrags erhalten Sie diesen gegengezeichnet von uns per E-Mail zurück. Erst jetzt ist verbindlich bestätigt, dass Ihnen die bewilligten Fördermittel im beantragten Umfang zur Verfügung stehen.
  4. Vorfinanzierung der Ausgaben
    Die Ausgaben für den Sprachkurs sind grundsätzlich vorzufinanzieren. Es besteht jedoch die Möglichkeit mit dem Formular Teilvorauszahlung 50% des beantragten Höchstbetrages vorab zu erhalten.
  5. Durchführung des Sprachkurses
    Während des gesamten Kurses sind Unterschriftenlisten zu führen. Verwenden Sie dazu gerne unsere Vorlage Unterschriftenliste.
  6. Nach Kursende: Auszahlung beantragen
    Sobald alle Mindestvoraussetzungen erfüllt sind, reichen Sie das Formular Benötigte Fördermittel ein. Mit diesem können Sie die Auszahlung der (restlichen) Fördermittel beantragen.
  7. Verwendungsnachweis (nur bei Aufforderung)
    Nur wenn Sie dazu aufgefordert werden, ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Die Auszahlung erfolgt dann erst nach positiver Prüfung.
Fragen?

Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unseren FAQs. Gerne können Sie sich auch direkt an unser Team wenden unter sprachfoerderung@lagfa-bayern.de oder 0821-20 71 48-21.

Downloads

Sachkostenförderung 2026_Antrag & FAQ
Sachkostenförderung 2026_Teilvorauszahlung
Sachkostenförderung 2026_Unterschriftenliste
Sachkostenförderung 2026_Benötigte Fördermittel
Sachkostenförderung 2026_Verwendungsnachweis
Sachkostenförderung 2025 – Unterschriftenliste
Sachkostenförderung 2025_Verwendungsnachweis