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Auch im Jahr 2023 werden wieder  Freiwilligenmessen vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit einem Zuschuss von maximal EUR 2500,00 pro Standorte  gefördert. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre kann die Freiwilligenmesse sowohl in Präsenz als auch in digitaler Form durchgeführt werden.  Um hier  planen zu können, bitten wir Sie, uns kurz mitzuteilen, wer eine Freiwilligenmesse im kommenden Jahr plant. Bitte beachten Sie hierzu die im Anhang beigefügten Rahmenbedingungen für analoge und digitale Freiwilligenmessen.

Wir bitten um Rückmeldungen bis spätestens 30.11.2022. Bitte die Vorhabenbeschreibung und den Antrag der geplanten Kosten vollständig ausfüllen.

Nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen seitens der Geschäftsführung und des Vorstandes erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung, ob und in welcher Höhe die Freiwilligenmesse gefördert wird.

Aufgrund des geltenden Förderrechts bitten wir Sie, aktuell lediglich eine Interessensbekundung zu äußern. Das heißt, es dürfen vor dem 01.01.2023 noch keine konkreten Kosten verursacht werden.

Mehr Infos zu Freiwilligenmessen sind hier zu finden: Freiwilligenmessen