ÖFA-Aktionen

Durch diese Fördermöglichkeit werden FA/FZ/KoBE in ihrer Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.

Aktionen der Öffentlichkeitsarbeit

Auch in diesem Jahr können Mitglieder der lagfa bayern e.V. für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit eine finanzielle Unterstützung beantragen. Die Förderung wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales ermöglicht.

Gefördert werden Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die dazu beitragen,

  •  die Arbeit der Freiwilligenagenturen / -zentren / Koordinierungsstellen sichtbar zu machen,
  •  Engagement zu bewerben und neue Zielgruppen zu erreichen,
  •  bestehende Angebote zeitgemäß darzustellen oder weiterzuentwickeln

Neu ab 2026 ist eine zweistufige Förderung: eine Basisförderung sowie eine darauf aufbauende Plus-Förderung:

Basisförderung – bis zu 350 Euro
Die Basisförderung richtet sich an einfache, klassische Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, z.B.:

  •  Druck von Flyern, Faltblättern oder Plakaten
  • Give-aways mit Bezug zum Ehrenamt (z. B. Stofftaschen, Notizblöcke, Kugelschreiber)
  •  Roll-ups oder Banner
  • Anzeigen in lokalen Medien
  • Druckkosten für bestehende Materialien u.ä.

Plus-Förderung – zusätzlich 150 Euro (insgesamt bis zu 500 Euro)
Die Plus-Förderung kann ergänzend zur Basisförderung beantragt werden,
wenn ein erhöhter Öffentlichkeitsbedarf besteht, z. B. bei:

  • Jubiläen (z. B. 10-, 20-, 25-jähriges Bestehen)
  • breit angelegten öffentlichkeitswirksamen Aktionen oder Kampagnen
  • notwendigem Relaunch (z. B. neues Erscheinungsbild)

Gefördert durch:

 

Bitte beachten Sie folgende Punkte bei Antragstellung und Verwendungsnachweis:

  • Catering (z. B. Dankesessen) ist nicht zuwendungsfähig. Aufwendungen für Freiwillige sind nur im direkten Einsatz abrechenbar.
  • Der Eigenanteil muss mindestens 10 Prozent der Gesamtsumme betragen
  • Der spätere Verwendungsnachweis muss rechnerisch korrekt sein und
    Dokumentationsmaterial (z. B. Presseartikel, Fotos) und eine Belegaufstellung enthalten.
  • Bei allen Informations- und Publizitätsmaßnahmen ist die Wort-Bildmarke des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zu verwenden.
    Die Wort-Bildmarke steht unter folgendem Link zum Download bereit: Design | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Antrags und Abrechnungsformulare finden Sie unten im Downloadbereich. Antragsfristende ist der 20.03.2026.

Antrags- und Abrechnungsformulare

Projektausschreibung_ÖFA Aktionen 2026
Bewerbung geplante Kosten ÖFA 2026
Verwendungsnachweis ÖFA Aktion 2026
Einzelbelegaufstellung ÖFA-Aktion 2026