Aktionen der Öffentlichkeitsarbeit
Für den Bereich der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ist der umfangreiche Aufbau von Öffentlichkeitsarbeit notwendig. Erfolgreiche Freiwilligenakquise setzt eine kontinuierliche und zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit voraus. Attraktive öffentliche Veranstaltungen für Bürger*innen sind notwendig, um neue Ehrenamtliche zu gewinnen und zum anderen eine Anerkennung für den Einsatz der bereits aktiven Freiwilligen zu leisten.
Sie sind eine FA/FZ/KoBE und planen eine ÖFA-Aktion?
Wie bereits in den letzten Jahren können wir durch die Förderung des Bayerischen Sozialministeriums einen Zuschuss für Öffentlichkeits-Aktionen ausschreiben.
Die Bezuschussung für die ÖFA-Aktion ist jedoch an die Mitgliedschaft die lagfa bayern gebunden!
Gefördert durch:
Bitte beachten Sie folgende Punkte bei der Umsetzung der ÖFA-Aktion:
- Der Verwendungsnachweis der tatsächlichen Kosten muss rechnerisch korrekt ausgefüllt sein
- Catering ( z.B. Dankesessen für freiwillige Ehrenamtliche) wird nicht mehr als zuwendungsfähig anerkannt. Es können aber Aufwendungen für Freiwillige, jedoch nur im Einsatz, abgerechnet werden
- Der Eigenanteil muss mindestens 10 Prozent der Gesamtsumme betragen
- Dokumentationsmaterial (Presseartikel, Fotos etc.) muss ein Verwendungsnachweis beigelegt werden müssen dem Verwendungsnachweis beigelegt werden!
- Bei allen Drittvergaben über 800 € müssen mindestens drei Angebote einholt werden (z.B. bei Flyer Erstellung etc.), Honorare gemäß Honorarordnung (freie Mitarbeit)
- Bei allen Informations- und Publizitätsmaßnahmen muss die Wort-Bildmarke des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales enthalten sein. Diese finden Sie unter folgendem Link: Wort-Bildmarke des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales steht im Internet unter der Adresse https://www.zukunftsministerium.bayern.de/design/#sec1 zum Herunterladen zur Verfügung
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Verwendungsnachweis bestätigen Sie, dass Sie alle oben genannten Auflagen erfüllen.
Je nach Anzahl der Antragsteller ergibt sich pro FA/FZ/KoBE ein
Anteil von ca. 500 EUR