Am 17. Dezember 2024 wurde im Bayerischen Landtag das Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamts verabschiedet, das Freiwillige sowohl im Bereich der Verwaltung als auch bei der Veranstaltungsplanung und Durchführung entlasten soll.
Der Gesetzestext in Artikel 87 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) hebt hervor, dass „der ehrenamtliche Einsatz für das Gemeinwohl zu fördern [sei]“ und fordert in diesem Kontext eine „einfache, zweckmäßige und zügige Durchführung von Verwaltungsverfahren“. Wir begrüßen die Aufnahme dieses Artikels, dessen Wirkungskraft sich jedoch erst im Gesetzesvollzug bewähren müssen wird und betonen im Zuge dessen den dringend notwendigen Bürokratieabbau bei öffentlichen Zuwendungen.
Was wir uns zudem fürs Ehrenamt wünschen: Bürokratieabbau
Vor allem in den letzten Jahren stellen wir zunehmend fest, dass der bürokratische Aufwand, Ehrenamts-Projekte mit Hilfe öffentlicher Förderung zu realisieren, derartig gestiegen ist, dass es sich für Engagement-Organisationen vielfach nicht lohnt, staatliche geförderte Ehrenamts-Projekte durchzuführen. Insbesondere dann, wenn es sich um kleinere Beträge handelt. Mittlerweile muss oft der Großteil des Zuschusses dafür verwendet wird, dem geforderten Verwaltungsaufwand gerecht zu werden. So ist eine sinnvolle und nachhaltige Projektarbeit nur schwer möglich, denn: Nicht nur steht der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu den oft geringen Fördersummen, auch wird eine dringend notwendige Flexibilität und Orientierung an den tatsächlichen Bedarfen der handelnden Personen und Ehrenamtsinitiativen verhindert. Wir halten die aktuelle Praxis bei geringen Fördersummen weder für wirtschaftlich noch für sparsam, doch genau dies wird von Fördergebern erwartet. Für Zuwendungsempfänger also eine lose-lose-Situation und am Ende auch für das Engagement selbst, dass ja eigentlich positiv im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenhalts wirken soll.
Wir wünschen uns deshalb mehr Vertrauen statt Misstrauen im Sinne der Entbürokratisierung und betonen, wie bedeutend ehrenamtliches und freiwilliges Engagement als zentrale Säule unseres demokratischen Miteinanders ist. Deshalb ist es uns ein Anliegen, dass dieses Gesetz eine wahre Erleichterung für Ehrenamts-Initiativen wird.
Weitere Erleichterungen, die im Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamts beschlossen wurden, beziehen sich auf ehrenamtliche Veranstaltungen für das Gemeinwohl, worunter auch Anzeige- und Genehmigungspflichte fallen, sowie Erleichterungen bei Verkehrsregelungen oder bei der Sicherung von Veranstaltungen.