Neuerungen zu unseren Sprachpatenschaften und Sprachkursen ab 2025
Es gibt Neuigkeiten zu den Sprachpatenschaften und Sprachkursen bei „Sprache schafft Chancen“ 2025!
Statt der früheren Sachkostenpauschale erhalten Sie Ihre Ausgaben rückwirkend in Höhe der tatsächlich entstandenen Sachkosten bis zu einer maximalen Fördersumme von 100 €, 200 € bzw. 500 €. Diese Neuerung bringt einige Anpassungen im Ablauf der Antragstellung mit sich; hier die wichtigsten Details:
- Antragstellung: Bitte stellen Sie unbedingt vor Beginn der Sprachpatenschaft oder des Sprachkurses Ihren Antrag! Dann erhalten Sie die im Rahmen Ihrer Sprachpatenschaften und Sprachkurse entstandenen Ausgaben grundsätzlich zurück. Ausgaben, die vor Antragseingang angefallen sind, können nicht berücksichtigt werde
- Vorleistung und Belege: Nach Eingang Ihres Antrags bei der lagfa bayern e. V. können Sie die Sprachpatenschaft oder den Sprachkurs starten und für alle benötigten Materialien in Vorleistung gehen. Alle Ausgaben tragen Sie im Formular „Verwendungsnachweis“ ein.
Für die Rückzahlung Ihrer Ausgaben ist die Bewilligung Ihres Antrags entscheidend. - Verwendungsnachweis und Auszahlung: Nach Ende der Sprachpatenschaft oder des Sprachkurses reichen Sie den Verwendungsnachweis ein. Sie erhalten dann Ihre Ausgaben bis zum jeweiligen Höchstbetrag zurück.
Details zur Förderung:
- Sprachpatenschaften: Maximal 100 €. Auch kulturelle oder alltagsnahe Aktivitäten wie z. B. Amts- oder Museumsbesuche sind möglich, wenn ein Bezug zur Deutschförderung besteht.
- Sprachkurse: Maximal 200 € (für Kurse mit mind. 2-3 Teilnehmenden) oder 500 € (ab 4 Teilnehmenden). Kurse müssen mindestens 50 Unterrichtseinheiten umfassen und grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr 2025 abgeschlossen sein.
Für weitere Details zur Antragstellung besuchen Sie bitte unsere Website: Sachkostenförderung, schreiben Sie uns eine E-Mail (sprachfoerderung@lagfa-bayern.de) oder rufen Sie uns an unter: 0821 – 207148-21.
Herzliche Grüße
Ihr Team von „Sprache schafft Chancen“