Was tun auf dem Weg in die digitale Zukunft?

Bei der E-Rechnung gibt es einiges zu beachten

Ab dem 01.01.2025 wird es ernst: Die E-Rechnungspflicht tritt in Kraft. Unternehmen und Vereine mit Umsatzsteuerpflicht, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb oder wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sind dann verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Private Personen sind von dieser Regelung nicht betroffen. Ab 2028 müssen Unternehmen und Vereine E-Rechnungen nicht nur empfangen, sondern auch versenden können.

 

Unser Projekt digital verein(t) hat das Wichtigste zusammengefasst.

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